Gesetzliche Anforderung
In der EU ist für jeden Artikel aus Kunststoff, der mit Lebensmitteln in Kontakt kommt, eine Konformitätserklärung gesetzlich vorgeschrieben.
Der Zweck einer solchen Erklärung besteht darin, dem Lebensmittelhersteller zu bestätigen, dass die genannten Kunststoffartikel, die zusammen mit Lebensmitteln eingesetzt werden, alle relevanten EU-Vorschriften erfüllen und keine giftigen Stoffe abgeben. Aus diesem Grund sind sie im Umgang mit Lebensmitteln sicher.
Sowohl die Aufsichtsbehörden als auch die Auditoren für Lebensmittelsicherheit können die Konformitätserklärungen Ihres Unternehmens einsehen und überprüfen, ob alle erforderlichen Informationen enthalten sind. Sie sind dazu jederzeit befugt.
Die magische Neun
Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass eine Konformitätserklärung Angaben zu neun bestimmten Punkten machen muss. Dabei handelt es sich um folgende:
- Name und Anschrift des Unternehmens, das die Konformitätserklärung ausstellt
- Name und Anschrift des Herstellers
- Bezeichnung der Materialien/Artikel, die im Produkt zum Einsatz kommen
- Datum der Erklärung
- Bestätigung der Konformität mit den Anforderungen der Rahmenverordnung (EG) Nr. 1935/2004, der Verordnung (EG) Nr. 2023/2006 über gute Herstellungspraxis und der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 über Materialien und Gegenstände aus Kunststoff
- Angemessene Informationen über Stoffe, für die eingeschränkte Spezifikationen gelten, wie in der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 festgelegt
- Angemessene Informationen über Additive mit doppeltem Verwendungszweck
- Spezifikationen zur Verwendung des Artikels
- Art der Lebensmittel, mit denen der Artikel in Kontakt kommen kann
- Erlaubte Dauer des Kontakts und Temperatur beim Kontakt
- Maximales Verhältnis der Lebensmittelkontaktfläche zum Volumen
- Ausreichende Informationen über funktionelle Barrieren
Wenn Sie diese erforderlichen Angaben nicht einhalten, besteht das Risiko, dass Sie von den zuständigen Behörden oder einem Auditor für Lebensmittelsicherheit eine Mitteilung zur Nichtkonformität erhalten.
Weitere Informationen zu diesen neun Punkten finden Sie im Vikan-Blogeintrag „Worauf sollten Sie bei einer Konformitätserklärung achten?“.
Zum Blogeinträge
Auch FDA-konform
Neben den Anforderungen der EU erfüllen die Materialien der Vikan Reinigungsgeräte und Geräte für die Lebensmittelverarbeitung, die für den Kontakt mit Lebensmitteln vorgesehen sind, die Anforderungen von Artikel 21 des Code of Federal Regulations (CFR) der US Food and Drug Administration (FDA). Dies ist im Abschnitt „FDA-Konformität“ beschrieben, mit Bezug auf die relevanten Abschnitte im CFR.
Bitte beachten Sie, dass das Erfüllen der FDA-Anforderungen allein innerhalb Europas nicht ausreichend ist. Denn in den USA gibt es keine Anforderung, die eine Migrationsprüfung des fertigen Artikels vorsieht. Stattdessen wird der Kunststoff selbst auf Grundlage von Tests als sicher erachtet oder er wird als prüfungsfrei eingestuft.